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Secundaer Literatur : BAHAI-Religion- Hamburger Religionslexikon
Bahai-RELIGION

Die Baha-Religion ist die j�ngste Weltreligion. Gestiftet in Persien um die Mitte des 19. Jhdts.,

verk�ndet sie die Einheit Gottes, die Einheit der Menschheit und eine fortschreitende Gottesoffenba-

rung, die die Kernbotschaften aller anderen Weltreligionen mit einschlie�t. Baha-Gemeinden befinden

sich in allen Erdteilen und z�hlen insgesamt fast sechs Millionen Mitglieder.

Glaube. Die Baha-Religion bekennt die Existenz des unsichtbaren Gottes, des Einen und Einzigen,

des Ewigen und Unvergleichlichen. Sie ist eine entschiedene monotheistische Religion und betont die

Einheit Gottes. Gott ist der Sch�pfer und Erhalter alles Seienden und offenbart seine Zeichen in der

Natur. Gott besitzt die Allmacht, die Allwissenheit und die Allbarmherzigkeit. Er �bt in h�chstem Ma�e

Gnade und Gerechtigkeit aus und begegnet seiner Sch�pfung mit Liebe.

F�r die Baha-Religion ist Gott auch der "Verborgene"; das Wesen des Allm�chtigen ist erhaben

und f�r Menschen unfa�bar. Bahau�ll�h, der Stifter der Baha-Religion (-- Geschichte.), lehrte, da�

Gott f�r den Menschen unerkennbar sei und keine Eigenschaften oder Zeichen aufweise, an denen

Menschen Gott erkennen k�nnten. Der Mensch, als Sch�pfung Gottes, ist indes unf�hig, das g�ttliche

Wesen zu erfassen oder von sich aus den Zugang zu Gott zu finden.

Die Verbindung zwischen Gott und den Menschen wird im Baha-Glauben durch die g�ttliche

Offenbarung hergestellt.. Sie erfolgt durch g�ttliche Sendboten oder, in der Terminologie der Bahas,

die "Manifestationen" Gottes. Diese Sendboten sind in der Baha-Lehre mehr als nur Menschen; sie

geh�ren zum "Reich der Offenbarung" und sind, obwohl nicht mit Gott identisch, vollkommene Spiegel

der Eigenschaften Gottes ("Sonnen der Wahrheit"). Sie besitzen unfehlbare Autorit�t, und ohne sie w��-

te der Mensch nichts von Gott. Gleichzeitig sind sie auch Mittler zwischen den Menschen und Gott.

Die Offenbarung Gottes durch die Sendboten geschieht nach der Baha-Lehre nicht einmalig.

Die Gottesoffenbarung im Baha-Glauben ist fortschreitend und wiederkehrend, sie charakterisiert alle

Zeitalter der menschlichen Geschichte und alle menschlichen Kulturen. Adam, Noah, Abraham, Mose,

Krischna, Buddha, Zarathustra, Jesus Christus und Muhammad werden als Gottesoffenbarer, d.h. als

g�ttliche Sendboten und Manifestationen der Wahrheit in der Welt der Sch�pfung anerkannt. Deren

Lehren und Gebote bilden den letzten Ma�stab f�r die Menschen und Gesellschaften verschiedener

Zeitalter und Kulturkreise; der Baha-Glaube erkennt deren B�cher und Schriften als das Wort Gottes

an.

Die Baha-Lehre verk�ndet dar�berhinaus, da� die Gottesoffenbarer die eine Religion Gottes

verk�ndet haben. Im Kernbereich der Religionen, die von diesen Sendboten Gottes gestiftet worden

sind, liegt eine allen gemeinsame Grundlage; es herrscht eine Einheit ihrer Verk�ndigungen und folglich

eine Grundeinheit aller Religionen. Die Unterschiede, die es ohne Zweifel zwischen den Religionen heu-

te gibt, sind durch Deformationen und Verkrustungen der Religionen im Laufe der Geschichte und auch

durch Anpassung an kulturelle und soziale Verh�ltnisse entstanden. Die Einheit der Religion Gottes

kann und mu� in diesem Zeitalter trotzdem wiederhergestellt werden. Dies geschieht, nach der Baha-

Lehre durch die f�r diese Zeit bestimmte Manifestation Gottes, Bahau�ll�h.

Der Begriff der Einheit charakterisiert den Baha-Glauben nicht nur in Hinsicht auf Gott und das

Wesen der Religion, sondern auch im besonderen Ma�e auf den Menschen selber. Von allen Gesch�p-

fen Gottes ist der Mensch Gott am n�chsten. Er hat eine vern�nftige, unsterbliche Seele und ist in der

Lage, mit Hilfe seiner logischen Vernunft geistige Wahrheiten zu erkennen, d.h. er hat die F�higkeit zu

glauben. Trotzdem kann der Mensch s�ndigen (es gibt keine Erbs�nde, aber einen Mangel an g�ttlicher

Erziehung) und kann in seinem Verhalten zur niedrigen Stufe eines Tieres herabsinken. In diesem Fall

braucht er eine Umkehr, eine "geistige Wiedergeburt," eine Hinwendung zu Gott unter Einflu� des le-

bendigen Wort Gottes. So kann er die Offenbarung Gottes anerkennen und den Willen Gottes verwirkli-

chen, d.h. er kann glauben und gute Werke tun und sich f�r das Jenseits vorbereiten, wo Gottes Barm-

herzigkeit �ber seine eigene Situation entscheiden wird. Das Grund�bel des Menschen ist aber seine

Neigung zur Uneinigkeit. Diese ist im Grunde die Ursache f�r Kriege, politische Konflikte aller Art, Vorur-

teile, f�r die gro�e Kluft zwischen Arm und Reich und f�r die Zerstrittenheit von Mann und Frau. Die

Einheit der Menschen ist hierf�r die L�sung, die eine zentrale Rolle in der Verk�ndigung Bahau�ll�hs

einnimmt.

Der Baha-Glaube verk�ndet Bahau�ll�h als den in den Religionen verhei�enen Welterneuerer;

mit seinem Kommen seien die Verhei�ungen erf�llt, und das Ende des alten Zeitalters und der Beginn

einer neuen Zeit eingetreten. Bahau�ll�h sei gekommen, um das Gericht �ber die zerstrittene Welt zu

sprechen, die eine Religion Gottes zu erneuern und Gottes Reich auf Erden herbeizuf�hren, ein Reich

der Einheit der Menschen und der Religion. Bahau�ll�hs Antwort auf die Uneinigkeit der Menschheit ist

eine geistige und politische Vereinigung aller Menschen: der "Kleinere Frieden" der politischen Vereini-

gung, die durch das fortschreitende Chaos unter den Menschen immer notwendiger und letztendlich

unvermeidlicher wird, und der "Gr��te Frieden" der geistigen Wiedergeburt der Menschen, d.h. die

Wandlung des einzelnen durch das Wort Gottes und die Vereinigung aller in der einen Religion Gottes.

Um dieses Ziel zu erreichen, treten die Baha-Gemeinden als Vertreter Bahau�ll�hs neuer, auf

Einheit zielender Weltordnung auf. Die auf allen Organisationsebenen angewandte demokratische Ver-

waltungsform betont eine kollektive F�hrung und die Gleichwertigkeit aller Mitglieder in der Beratung

wichtiger Fragen (-- Verwaltung und Finanzen.). Die Baha-Religion verk�ndet auch Glaubensgrund-

s�tze, die die Einheit der Menschheit f�rdern. Die Baha-Religion, in den Worten von Shoghi Effendi (--

Geschichte.), "... auferlegt ihren Anh�ngern vor allem die Pflicht des selbst�ndigen Suchens nach

Wahrheit, verwirft alle Arten von Vorurteil und Aberglauben und erkl�rt, da� es der Zweck der Religio-

nen sei, Freundschaft und Eintracht zu f�rdern. Sie verk�ndet in wesentlichen Fragen ihre �bereinstim-

mung mit der Wissenschaft und erkennt diese als die gr��te Kraft f�r die Befriedung und den geregelten

Fortschritt der menschlichen Gesellschaft. Sie behauptet eindeutig den Grundsatz gleicher Rechte, glei-

cher M�glichkeiten und Anspr�che f�r M�nner und Frauen, besteht auf guter Erziehung als Pflicht, be-

seitigt die Extreme von Armut und Reichtum, schafft die Einrichtung des Priesterstandes ab, verbietet

Sklaverei, Askese, Bettelei und M�nchtum, schreibt die Einehe vor, mi�billigt die Scheidung, betont die

Notwendigkeit des Gehorsams gegen�ber der Regierung, erh�ht jede Arbeit, die im Geiste des Dienens

getan wird, zum Rang des Gottesdienstes, dr�ngt auf die Schaffung oder Auswahl einer Welthilfsspra-

che und gibt einen Umri� f�r die Einrichtungen, welche den Weltfreiden begr�nden und dauerhaft ma-

chen sollen."

Die Baha-Religion kennt als Merkmale einer erneuerten Religion Gebote und Pflichten. Ein

Baha steht vom 15. Lebensjahr an in der Pflicht, jeden Tag zu beten. Gebete zu allen Anl�ssen bilden

einen gro�en Teil der Offenbarungsschriften der Religion (siehe unten) und werden bei den Andachten

gesprochen (-- Versammlungsort und Andacht.). Das pers�nliche t�gliche Gebet nimmt eine von drei

m�glichen Formen an: ein kurzes Gebet zwischen Mittag und Sonnenuntergang gesprochen; ein mittle-

res Gebet morgens, mittags und abends gesprochen; ein langes Gebet zu beliebiger Tageszeit gespro-

chen. Die rituelle Waschung von H�nden und Gesicht geht dem Gebet voraus; die eingehaltene Gebets-

richtung ist die in Richtung der Ruhest�tte Bahau�ll�hs in Bahj� bei Akka. Ein Baha ist auch verpflich-

tet, zu fasten, und zwar w�hrend der 19 Tage des 19. Monats des Baha-Kalenders (-- Versammlungs-

ort und Andacht.). Die Wallfahrt nach den heiligen St�tten (. in Israel , Irak und Iran) wird dem Gl�ubi-

gen, sofern sie es k�nnen, vorgeschrieben. Den Vorschriften seines Glaubens gem��, gibt ein Baha

Spenden, nicht nur auf Ort- und Nationalebene, sondern auch durch die Institution des Huqúq�ull�h (das

Recht Gottes) (-- Verwaltung und Finanzen.). Der Baha ist auch zu sittlichem Verhalten, zum Streben

nach lobenswerten Eigenschaften und zur Meidung von Alkohol, Tabak und Rauschmitteln verpflich-

tet.Das Rauchen von Tabak wird getadelt, ist aber nicht verboten.

Die heiligen Schriften der Baha bilden die gesamten Schriften Bahau�ll�hs und des B�b. Ein

wichtiger Bestandteil des Baha-Schriftums sind auch die Auslegung dieser durch den Sohn Ba-

h�u�ll�hs, �Abdu�l-Baha, und den Nachfolger �Abdu�l-Bahas, Shoghi Effendi. Bahau�ll�h schrieb �ber

100 Werke, die Gesetzb�cher, Gebete, Ermahnungen und Sendschreiben u.a. umfassen. Das Haupt-

werk ist der Kitáb-i-Aqdas (das Buch der Gesetze), der die Grundlage f�r den Aufbau einer neuen Welt-

ordnung enth�lt, den Rahmen f�r die Entwicklung der Baha-Institutionen festlegt und Anweisungen

zum sittlichen Verhalten der Gl�ubigen gibt. Andere, besonders wichtige Werke sind der Kitáb-i-�q�n

(Buch der Gewi�heit), Verborgene Worte und Die sieben T�ler, alle Schriften, die sich mit Gott, dem

Glauben und der Entwicklung des gl�ubigen Menschen befassen. Von besonderer Bedeutung f�r den

Ausbau der verschiedenen Baha-Institutionen ist Wille und Testament von �Abdu�l-Baha.

In der Baha-Religion gibt es keinen zur Lehrverk�ndigung berufenen, besonderen Stand. Je-

dem Gl�ubigen obliegt es, den eigenen F�higkeiten und M�glichkeiten gem��, das Wort Gottes weiter-

zutragen. Dementsprechend ist es die Pflicht eines Baha, die Lehre Bahau�ll�hs zu verk�ndigen. Dies

bedeutet aber nicht, da� die Bahas eine agressive Mission betreiben oder einen exklusiven Anspruch

auf Wahrheit erheben. Bahau�ll�h mahnt die Gl�ubigen, sich bei der Lehrverk�ndigung vor allem "von

Weisheit leiten" zu lassen und den Menschen mit Geduld, Freundlichkeit und Wohlwollen zu begegnen,

und verlangt von den Gl�ubigen Respekt vor der Haltung dessen, der seinen eigenen Weg zu gehen

w�nscht. Die Menschen sollen deshalb auf keine Weise unter Druck gesetzt werden, sondern mit der

Botschaft Bahau�ll�hs bekannt gemacht und, sofern sie es w�nschen, in der Baha-Lehre unterwiesen

werden. Insofern die Baha an die fortschreitende Gottesoffenbarung glauben, sehen sie in der Wahr-

heit kein Absolutes, sondern ein Relatives, das mit jeder neuen Manifestation Gottes erneuert und er-

weitert wird. Die Bahas f�hlen sich verbunden mit den Anh�ngern aller Religionen, deren Bem�hungen

sich auf ein besseres Miteinander der Menschen ohne Ansehen der Religion, der Klasse, der Rasse und

der Nation konzentrieren, um das Hauptziel: "Die Erde ist nur eine Heimat und die Menschen ihre B�r-

ger" im Bewu�tsein der Menschen zu entwickeln.

Geschichte. Die Wurzeln der Baha-Religion liegen im Islam. Die Geschichte der Entwicklung der Ba-

h��-Religion hat innerhalb des schiitischen Islams ihren Ausgangspunkt, insbesonders mit der eschato-

logischen Theologie der Zw�lfer-Schia (-- Schiiten, im Begriffsteil).

Im Gegensatz zu den Sunniten betrachten die Schiiten den vierten Kalif, �Al�, den Schwieger-

sohn Muhammads, als den ersten Imam, d.h. als den rechtm��igen, direkten Nachfolger des Propheten

(-- Islam. Geschichte., im Begriffsteil). Nach der Lehre der Zw�lfer-Schia folgten dem ersten Imam elf

weitere Imame. Der 12. Imam in dieser Reihe verschwand als er noch ein kleines Kind war und hinter-

lie� keinen Nachfolger. Die Lehre besagt, da� der 12. Imam im Verborgenen lebt, aber in der F�lle der

Zeit, wenn die Erde von Ungerechtigkeit erf�llt sei, wiederkommen wird als der Q�im (der, welcher sich

erheben wird) und der Mahdi (der Rechtgeleitete).

Die Erwartung einer baldigen Wiederkehr des Q�im starb mit den Jahren nicht aus, sondern

intensivierte sich zu verscheidenen Zeitpunkten. Im sp�ten 18. Jhdt. deutete der fromme Asket Shaykh

Ahmad-i-Ahs�� (1753-1826) aus dem Irak die Zeichen neu und prophezeite die baldige Wiederkehr

des Q�im. Obwohl abgelehnt von dem schiitischen Klerus, stand er unter dem Schutz des Shah Fath-

�Al�, was die Bildung einer Shaykh�-Bewegung erm�glichte. Der Nachfolger von Ahmad, Siyyid K�zim-i-

Rasht� (1773-1843), unternahm einen ungew�hnlichen Schritt und schickte seine Sch�ler los, um den

wahren geistigen F�hrer zu suchen.

Einer der Sch�ler, Mull� Husayn-i-Bushr���, reiste nach Sh�r�z, wo er am Tor der Stadt den jun-

gen Mann Siyyid �Al� Muhammad traf, der ihn zu sich nach Hause einlud. Nach Gebeten und langem

Gespr�ch verk�ndete Siyyid �Al� Muhammad am 23. Mai 1844, da� er, ein Nachkomme des Propheten,

die Merkmale des Verhei�enen, des Q�im, habe. Mull� Husayn wurde Siyyids erster J�nger, gefolgt

von 17 weiteren Sch�lern des Siyyid K�zim, die unAbhangig voneinander zu Siyyid �Al� Muhammad ge-

funden hatten. Siyyid nahm den Namen B�b (das Tor) an und beanspruchte, das von vergangenen Pro-

pheten verhei�ene Sprachrohr Gottes und der Vorbote eines noch Gr��eren zu sein. Seinen ersten

J�nger nannte er B�bu�l-B�b (das Tor zum Tor), alle 18 zusammen wurden "Buchstaben des Lebendi-

gen" genannt.

Seine 18 J�nger schickte der B�b aus, um von seinem Kommen zu berichten. Der B�b��l-B�b

bekam aber die Aufgabe, Sendschreiben an den Shah und auch an eine noch zu findene, durch Geist

und W�rde hervorragende Pers�nlichkeit in Teheran zu �berbringen. Diese Person wurde gefunden:

Mirza Husayn �Al� N�r�, ein junger Adeliger und Sucher nach religi�ser Wahrheit, der sich sp�ter Ba-

h�u�ll�h nannte . Er bekannte sich sofort zum B�b.

Mull� Husayn berichtete dem B�b von seiner Erfahrung, der daraufhin nach Mekka und Medina

auf Pilgerreise ging. Zur�ck in Sh�r�z, wurde er verhaftet (1845). Besonders die schiitische Geistlichkeit

dr�ngte auf seine Gefangennahme und die Niederwerfung seiner wachsenden Bewegung. Im Septem-

ber 1846 wurde er nach Isf�h�n �berwiesen, wo er in H�usern des (christlichen) Gouverneurs der Stadt

wohnen durfte. Als dieser pl�tzlich starb, rief der Shah den B�b nach Teheran und schickte ihn von hier

aus in die Verbannung in die Burgfeste M�h-K� (Aserbeidschan), gefolgt von noch strengerer Einkerke-

rung in der Festung Chihr�q. Im Juli 1848 wurde er nach Tabr�z gebracht, im Beisein des Kronprinzen

von der Geistlichkeit verh�rt und dann zur�ck nach Chihr�q transportiert. In dieser Zeit vollzog eine

Gruppe von B�b� (unter ihnen Mirza Husayn �Al�) mit Billigung des B�b die formelle Trennung des neuen

Glaubens vom Islam.

Der Inhaftierung des B�b folgten Verfolgungen gegen seine Anh�nger. Die Ereignisse erreichten

einen H�hepunkt in den Jahren 1849-50, als die Verfolgungen Tausende von Opfern forderten und der

B�b erschossen wurde. Seine Hinrichtung fand am 9. Juli 1850 in Tabr�z statt. Die �berreste des B�b

wurden versteckt gehalten, bis sie 1899 nach Haifa gebracht werden konnten. 1909 wurden sie in einem

Mausoleum am Berg Karmel begraben, welches jetzt eine der heiligen St�tten der Baha-Religion ist.

Der B�b bestimmte vor seinem Tod keinen Nachfolger oder Ausleger seiner Lehren. Es wurde

trotzdem klar, da� Mirza Husayn �Al� eine f�hrende Rolle spielen w�rde. Nachdem er sich zum B�b be-

kannt hatte, unternahm er Reisen durch seine Heimatprovinz Mazindar�n, um die Lehren des B�b zu

verbreiten. Er fungierte als Gastgeber in der Stadt Badascht im Juli 1848 als 81 Anh�nger des B�b die

Trennung vom Islam verk�ndeten. Obwohl Mirza Husayn �Al� dem B�b nie begegnet war, stand er in

st�ndigem Briefkontakt mit ihm und wurde zum gesch�tzten Berater des B�b. So bestimmte der B�b,

vor seiner Hinrichtung und auf Anraten von u.a. Mirza Husayn �Al�, dessen Halbbr�der, Mirza Yahy�

Subh-i-Azal, zum Sachverwalter bis zum Kommen dessen, der sich offenbaren wird. Mirza Husayn �Al�

aber �bersandte der B�b seine Ringe, sein Siegel und Schreibzeug und seine Dokumente.

Am 15. August 1852 versuchten zwei junge B�b�, den Tod des B�b zu r�chen, indem sie einen

Anschlag auf den Shah N�siri�d-D�n ver�bten. Dieser wurde nur leicht verletzt und eine erneute Verfol-

gungswelle war die Folge. Mit anderen Gl�ubigen wurde auch Mirza Husayn �Al� verhaftet und im Siy�h-

Ch�l (das schwarze Loch) in Teheran eingekerkert. Hier erlebte er seine mystische Berufung zum

Prophetenamt . Auf Dr�ngen mehrerer westlicher Botschaften in Teheran, wurde er, sp�ter als Ba-

h�u�ll�h ("Herrlichkeit Gottes") bekannt, freigelassen und mit seiner Familie nach Baghdad verbannt.

Die persische Regierung hoffte, mit der Ausweisung Bahau�ll�hs aus dem Lande (Baghdad wurde von

den t�rkischen Ottomanen regiert) das Problem gel�st zu haben.

Die Rechnung schien zun�chst aufzugehen, nachdem Bahau�ll�h im April 1853 in Baghdad

ankam. Seine F�hrung der kleinen B�b�-Gemeinde in der Stadt wurde ihm durch die Intrigen seines

mitverbannten Halbbruders, Mirza Yahy�, strittig gemacht. Um Konflikte zu vermeiden, zog er sich in die

Einsamkeit zur�ck.

Seine R�ckkehr zur Baghdader Gemeinde im April 1856 brachte den Wendepunkt. Unter seiner

erneuten F�hrung bl�hte die Gemeinde auf. Sein Einflu� wurde in dieser Zeit auch au�erhalb der Stadt

durch die Schriften, die er in dieser Zeit verfa�te, vergr�ssert: Verborgene Worte, Sieben T�ler, Vier

T�ler, Buch der Gewi�heit und viele Sendschreiben. Sein Haus in Baghdad wurde zum Zentralpunkt

nicht nur f�r die persische Gemeinde der Stadt, sondern dar�ber hinaus f�r die vielen Pilger, die auf

dem Weg nach Mekka waren. Obwohl Bahau�ll�h nicht politisch aktiv war und dar�ber hinaus zur Ge-

horsamkeit gegen�ber dem Staat und zur Entwicklung pers�nlicher Tugenden aufrief, erwirkte der Shah

eine Weiterverbannung. Die Hohe Pforte sah sich gezwungen, Bahau�ll�h aus Baghdad zu entfernen .

Am 22. April 1863, vor seiner Abreise, begab sich Bahau�ll�h zusammen mit einer kleinen Zahl

Anh�nger in den Garten des Gouverneurs vor den Toren der Stadt. Er blieb dort zw�lf Tage und in die-

ser Zeit er�ffnete er seinen Vertrauten, da� er der Bote Gottes, dessen Kommen der B�b vorausgesagt

hatte, sei. In diesem Garten verk�ndigte er also die Botschaft, da� er die vom B�b und den Propheten

aller Weltreligionen verhei�ene "universale Manifestation Gottes" sei. Nach dieser Offenbarung, die

zun�chst innerhalb der Gruppe seiner Auserw�hlten blieb, ging er in eine neue Phase der Verbannung.

Er wurde zuerst nach Konstantinopel deportiert (gebracht), wo er vier Monate blieb. Im Dezem-

ber 1863 wurde er nach Adrianopel (Edirne) verbannt (gebracht). In dieser Zeit erfolgte die endg�ltige

Trennung von Mirza Yahy�, der mitgereist war und versucht hatte, Bahau�ll�h zu vergiften. Hier nahmen

seine Anh�nger den Namen "Baha" an, und von hier aus verk�ndigte Bahau�ll�h seine Sendung in

Lehrbriefen und Sendschreiben an die Herrscher Persiens, der T�rkei und mehrerer europ�ischer L�n-

der. Dieser Anspruch wurde von der gro�en Mehrheit der B�b� akzeptiert; eine kleine Minderheit unter

der F�hrung Mirza Yahy�s lehnte diesen aber ab. Er veranla�te daraufhin den Sultan, Bahau�ll�h weiter

weg zu verbannen.

�ber Gallipoli, Alexandria und Haifa wurde Bahau�ll�h zur Strafkolonie Akka in Pal�stina trans-

portiert. Vom August 1868 bis 1877 wurde Bahau�ll�h zuerst in der alten Festung Akkas gefangen

gehalten, dann in einem Landhaus vor der Stadt und schlie�lich in der nahegelegenen Villa Bahj�. In

dieser Periode ereigneten sich erneut Verfolgungen der Gl�ubigen in Persien. Bahau�ll�hs Anweisung

in dieser Situation war charakteristisch f�r die Botschaft seiner Lehre: "Es ist besser, get�tet zu werden,

als zu t�ten." Und diese Lehre vertiefte er in dieser Zeit in weiteren Schriften: Verk�ndigungen, Gesetz-

gebung, Lehren und Sendschreiben. Letztere gingen u.a. an N�siri�d-Din Shah, Napoleon III; Papst

Pius IX, K�nigin Victoria, Zar Alexander II und den Gro�wesir �Al� P�sh�. Auch wurden die Kaiser Franz

Josef und Wilhelm I im Rahmen des Kitáb-i-Aqdas (das Buch der Gesetze), das 1873 entstand, ange-

sprochen.

Bahau�ll�h starb am 29. Mai 1892 in Bahj� bei Akka. Vor seinem Tod, ernannte er seinen Sohn,

�Abb�s (1844-1921), als seinen Nachfolger und als Ausleger seiner Schriften. Geboren in Teheran in

der Nacht als der B�b seine Sendung offenbarte, begleitete �Abb�s seinen Vater zu jeder Zeit, auch in

der Verbannung. Er bewies sich als ein vollkommener Sch�ler seines Vaters, so da� er den Namen

�Abdu�l-Bahá (Diener der Herrlichkeit) annahm . Von seinem Vater als ein vollkommenes Beispiel f�r

das Leben im Glauben und als ein reiner Spiegel des Lichtes der Offenbarung angesehen, bekam er

ebenfalls den Namen Sirru`ll�h (Geheimnis Gottes).

Unter der F�hrung �Abdu�l-Bahas wurde die Baha-Religion �ber weite Teile der Erde verbreitet:

Nordafrika, Fernost und Australien. Im Jahre 1893 gab es die ersten Gl�ubigen in den USA; kurz darauf

erreichte die Religion Frankreich. Die Baha-Lehre gelangte nach Deutschland mit der Niederlassung

eines gl�ubigen deutsch-amerikanischen Zahnarztes in Stuttgart im Jahre 1904. Ausschlaggebend f�r

eine rasche Verbreitung der Religion waren die Pilger, besonders die westlichen, die verst�rkt nach Ak-

ka ab 1898 kamen.

�Abdu�l-Bahá lebte als Verbannter in Akka bis er 1908 in Folge der jungt�rkischen Revolution

seine Freiheit erlangte. Im Jahre 1910 begann er eine ausgedehnte Reise nach �gypten, London, Paris,

USA, Stuttgart, Budapest und Wien. H�hepunkt der Reise war die Grundsteinlegung des ersten Hauses

der Andacht (-- Versammlungsort und Andacht.) im Westen in Wilmette (Illinois) in den USA. Nach

seiner R�ckkehr in Haifa 1913 wurden seine Ansprachen und Tischgespr�che, sowie seine vielen Brie-

fe, ver�ffentlicht. Sein Wille und Testament gilt als eines seiner herausragenden Schriften.

�Abdu�l-Bahá bestimmte vor seinem Tod 1921 seinen �ltesten Enkel, Shoghi Effendi (1897-

1957), zu seinem Nachfolger und zum Val�y-i-Amru�ll�h (H�ter der Sache Gottes). Shoghi Effendi �ber-

nahm die weitere Verbreitung der Religion auf alle bewohnten Kontinente und den Aufbau der administ-

rativen Ordnung. Seine engste Mitarbeiterin war Amatu�l-Bahá R�h�yyih, die Kanadierin Mary Maxwell,

die er 1936 heiratete. Die Schriften Shoghi Effendis waren besonders wichtig, da sie das Ziel hatten,

dem abendl�ndischen Teil der Glaubensgemeinschaft die historische Tragweite des Anspruchs Ba-

h�u�ll�hs n�herzubringen. Er �bersetzte die Werke Bahau�ll�hs und �Abdu�l-Bahas ins Englische und

verk�ndigte eine Reihe von zentralen Botschaften in Die Weltordnung Bahau�ll�hs, die die Grundlage

f�r eine pr�zise Lehrt�tigkeit lieferte. In Der verhei�ene Tag ist gekommen (1941), deutete er die zwei

Weltkriege als das g�ttliche Gericht �ber eine Zivilisation, die die Einheit der Menschheit aus den Augen

verloren hat. Sein Buch Gott geht vor�ber (1944) liefert eine Darstellung und eine Wertung der Baha'i-

Geschichte.

In den Jahren 1951-57 ernannte Shoghi Effendi 31 Baha zu sog. "H�nde der Sache Gottes,"

d.h. Mitarbeitern in der Verbreitung der Religion und im Schutz des Glaubens. Dieser Schritt erwies sich

als sehr gl�cklich, da Shoghi Effendi auf einer Reise in London am 4. November 1957 pl�tzlich starb,

ohne ein Testament hinterlegt oder einen Nachfolger ernannt zu haben. Die "H�nde" �bernahmen die

Leitung der Gemeinschaft bis zum 21. April 1963. An diesem Tag, dem 100. Jahrestag der Erkl�rung

Bahau�ll�hs in Baghdad, w�hlten in Haifa Mitglieder aller Nationalen Geistigen R�te das erste "Univer-

sale Haus der Gerechtigkeit." (-- Verwaltung und Finanzen.)

Hamburg. Die Baha-Religion wurde 1904 nach Deutschland gebracht. Verantwortlich hierf�r

war der deutsch-amerikanische Zahnarzt Dr. Edwin Fischer, der, geborener Schwabe, in seine Heimat

zur�ckgekehrt war. Sowohl seine missionarische T�tigkeit als auch die Ver�ffentlichung von Baha-

Schriften f�hrten zur Gr�ndung von kleineren Gruppen in s�ddeutschen St�dten. Der Besuch �Abdu�l-

Bahas 1913 in Stuttgart, Esslingen und Bad Mergentheim gab den Ansto� zur Gr�ndung weiterer Ge-

meinden, so da� 1923 der erste Nationale Geistige Rat f�r Deutschland gebildet werden konnte.

Erst nach dieser Gr�ndung erreichte der Baha'i-Glaube Hamburg. Seit 1924 wurden in Hamburg

Baha-Schriften im "Verlag der Weltgemeinschaft, deutscher Zweig, Wandsbek" herausgegeben. Eine

�Baha-Bewegung Hamburg" entstand im Jahre 1925 und die erste feste Organisation, ein �rtlicher

Geistiger Rat, folgte im Jahre 1930. Im selben Jahr wurde der Baha-Glaube durch einen Vortrag von

Martha Root, der bedeutendsten amerikanischen Reiselehrerin, in der Universit�t bekannt gemacht. Zu

diesem Zeitpunkt wurden auch erstmals Baha-Schriften in deutscher Sprache der damaligen Staats-

bibliothek �bergeben und in deren Bestand aufgenommen.

Die Baha-Religion in Hamburg und im Deutschen Reich wurde 1937 durch die Nazi-Regierung

verboten. In Folge dessen wurden Baha-Institutionen aufgel�st und Versammlungen verboten. Die

geistige St�rke der Gemeinschaft wurde durch diese --aus der Sicht der Baha--verwaltungstechnische

Ma�nahme nicht ernsthaft beeintr�chtigt, so da� 1946 der �rtliche Geistige Rat erneut gebildet und

1956 ins Hamburger Vereinsregister eingetragen werden konnte.

Bis 1970 existierte eine Hamburger Baha-Gemeinde. In diesem Jahr wurde sie so umstruktu-

riert, da� in jedem der Hamburger Bezirke die M�glichkeit zur Bildung eines �rtlichen Geistigen Rates

bestand. In Hamburg gibt es z. Zt. sechs Baha-Gemeinden, die von gew�hlten Geistigen R�ten geleitet

werden: Altona, Hamburg-Mitte, Eimsb�ttel, Hamburg-Nord, Wandsbek und Bergedorf. Au�erdem gibt

es in Harburg eine Baha-Gruppe von unter neun Personen, die Mindestzahl zur Bildung eines Geisti-

gen Rates. Eine Studentengruppe existiert seit 1972. Die Mitgliederzahl aller Hamburger Gemeinden

zusammen betr�gt ca. 175 Erwachsene (ab 21 Jahre). Weltweit z�hlt die Baha-Religion zwischen f�nf

und sechs Millionen Mitgliedern in �ber 200 L�ndern der Erde.

Versammlungsort und Andacht. Die Bahas der sechs Hamburger Gemeinden treffen sich mindes-

tens alle 19 Tage zum Neunzehntagefest in den Privatwohnungen der Mitglieder. Sie nutzen kein ande-

res Geb�ude in Hamburg. Das Fehlen eines lokalen, eigenen Versammlungsgeb�udes stellt keine un-

gew�hnliche Situation f�r die weltweite Mitgliedschaft der Baha dar. Die Natur der Andacht und die

Betonung des pers�nlichen Verh�ltnisses des Gl�ubigen zu Gott machen eigene Andachtsr�ume an

jedem von Baha bewohnten Ort nicht unbedingt erforderlich. Die in den Schriften Bahau�ll�hs, �Abdu�l-

Bahas und Shoghi Effendis enthaltenen Vorschriften zum Hauptversammlungsort machen es dar�ber

hinaus schwierig, an jedem Ort einen zu errichten.

Der Hauptversammlungsort f�r die Anbetung Gottes nach der Baha-Lehre ist das Haus der

Andacht, der Mashriqu'l-Adhkar (D�mmerungsort des Lobpreises Gottes). Es gibt derzeit ein Haus der

Andacht auf jedem Kontinent; das europ�ische Haus der Andacht befindet sich in Langenhain bei

Frankfurt. Der Mashriqu'l-Adhkar ist ein neunseitiger und neuntoriger Kuppelbau,umgeben von G�rten

und Nebengeb�uden. Letztere dienen der Erziehung und der Wohlt�tigkeit und schlie�en folgende Ein-

richtungen ein: ein Waisenhaus, ein Krankenhaus, eine Apotheke f�r Arme, ein Heim f�r Arbeitsun-

f�hige, eine Hochschule f�r h�here wissenschaftliche Bildung und ein Fremdenheim. Im zentralen Kup-

pelbau werden jeden Morgen Andachten gehalten, die aus Lesungen aus Schriften der Weltreligionen

und auf heiligen Texten beruhenden Liedern und Ges�ngen bestehen. Der Baha-Andachtspraxis ent-

sprechend, schlie�en die Andachten keine Liturgie und keine Predigt ein; keine Orgel oder andere Mu-

sikinstrumente werden verwendet.

Die regelm��ige Andacht der �rtlichen Gemeinde findet auf dem Neunzehntagefest statt. Alle

19 Tage, zu Beginn also eines jeden Baha-Monats (siehe unten zum Baha-Kalender), wird das Fest

gefeiert. Es ist das Herzst�ck des Gemeindelebens und besteht nicht nur aus einer Andacht, sondern

bietet gleichzeitig die Gelegenheit, bei der der Geistige Rat einer jeden Baha-Gemeinde mit den �bri-

gen sie bildenden Gl�ubigen in Austausch tritt. Es ist in diesem Sinne auch eine praktische Schule der

Administration f�r jeden erkl�rten Baha, in der er Erfahrungen gewinnen kann, um sich selbst f�r die

Mitwirkung in einem Geistigen Rat oder als Mitglied eines Ausschusses vorzubereiten.

Das Neunzehntagefest umfa�t drei Teile:

1. Der Andachtsteil ist rein geistiger Natur und wird stets mit Gebeten er�ffnet. Es folgen dann Lesun-

gen aus den Schriften des B�b und Bahau�ll�hs, im geringeren Ma�e aus denen �Abdu�l-Bahas. Weder

Predigt noch Sakramente geh�ren zur Andacht.

2. Im Beratungsteil berichtet der Geistige Rat �ber seine T�tigkeit und sonstige die Baha-Interessen

betreffende wichtige Angelegenheiten, liest eingegangene Botschaften sowie Briefe des Weltzentrums

und des Nationalen Geistigen Rates vor, und leitet die folgende Aussprache zu Vorschl�gen f�r die Ba-

h��-Arbeit und zur Kl�rung schwebender Fragen. Der Vorsitzende oder ein anderer ernannter Vertreter

des Rates hat w�hrend dieses Teils den Vorsitz inne. Von gr��ter Bedeutung ist die Er�rterung der na-

tionalen und internationalen Angelegenheiten der Baha, um dadurch die F�higkeit der Gemeinde zu

st�rken, mit anderen Baha-Gemeinden bei der F�rderung der umfassenden Baha-Belange zusam-

menzuarbeiten. W�hrend der Beratung ist Gelegenheit gegeben, die Vorschl�ge und Empfehlungen

eines Gl�ubigen f�r den �rtlichen Geistigen Rat, die irgendeinen Bereich des Glaubens betreffen, vor-

zubringen. Diese Empfehlungen m�ssen durch die Mehrheit der anwesenden Gemeindemitglieder an-

genommen sein, bevor sie eine Entschlie�ung darstellen, die vom Geistigen Rat er�rtert werden mu�.

3. Den geselligen Teil, der die Gl�ubigen einander n�herbringen soll, bildet ein gemeinsames, im Geiste

des Dienens gehaltenes Mahl, das schlichtester Art sein kann. In ihm soll das Neunzehntagefest sinn-

bildlich und physisch die geistige mit der materiellen Speise verbinden.

Verantwortlich f�r die Durchf�hrung der Neunzehntagefeste bzw. der Gedenk- und Feiertage ist

der jeweilige Geistige Rat, der dar�ber entscheidet welche Person bzw. Personen mit der Durchf�hrung

beauftragt werden. Der Rat kann dabei jedermann aus der Gemeinde, M�nner wie Frauen dazu aus-

w�hlen, wenn er der Auffassung ist, da� sie die entsprechenden F�higkeiten besitzen. Eine besondere

Ausbildung ist dazu nicht notwendig. Die Baha-Religion hat keinen Klerus, kennt also kein Amt des

Priesters oder des Pastors oder der Pastorin.

Der Baha-Kalender, der den Zeitpunkt f�r das Neunzehntagefest bestimmt, wurde von Ba-

h�u�ll�h eingef�hrt. Der Beginn der Zeitrechnung wurde von ihm auf die Fr�hlingsgleiche des Jahres

1260 islamischer Z�hlung festgelegt, die derjenigen des Jahres 1844 der christlichen �ra entspricht und

das Erkl�rungsjahr des B�b er�ffnet. Das Baha-Jahr beginnt also mit der Fr�hlingsgleiche am 21. M�rz

und stellt ein reines Sonnenjahr mit vierj�hrlichen Schalttagen dar. Es wird in 19 Monate zu 19 Tagen

aufgeteilt , wobei am ersten Tag jeden Monats das Neunzehntagefest stattfinden soll. Die danach noch

verbleibenden "eingeschobenen" Tage (gew�hnlich vier, im Schaltjahre f�nf), die als Ayyam-i-H� be-

zeichnet werden, haben ihren Anfang stets am 26. Februar und reichen bis zum Beginn des Fasten-

monats (des letzten Monats) �Al�, der am 2. M�rz beginnt.

Die Fest- und Gedenktage der Baha-Religion, die im Baha-Kalender erscheinen, werden also

am selben Tag jeden Jahres des christlichen Kalenders markiert. Die Fest- und Gedenktage der Baha

sind: Naw-R�z, das Neujahrsfest am 21. Mirza die Ridvan-Festzeit (Erkl�rung Bahau�ll�hs) vom 21.

April bis 2. Mai; die Erkl�rung des B�b und der Geburtstag �Abdu�l-Bahas am 23. Mai; das Hinscheiden

Bahau�ll�hs am 29. Mai; der M�rtyertod des B�b am 9. Juli; der Geburtstag des B�b am 20. Oktober;

der Geburtstag Bahau�ll�hs am 12. November; der B�ndnistag (Einsetzung �Abdu�l-Bahas als Mittel-

punkt des B�ndnisses) am 26. November; das Hinscheiden �Abdu�l-Bahas am 28. November und die

Fastentage vom 2. bis 20 Mirza Die Feiern an einigen Gedenktagen sollten nach M�glichkeit zu be-

stimmten Tageszeiten abgehalten werden: erster Ridvan-Tag gegen 15 Uhr; das Ged�chtnis der Erkl�-

rung des B�b etwa zwei Stunden nach Sonnenuntergang; das Ged�chtnis des Hinscheidens Ba-

h�u�ll�hs um 3 Uhr fr�h; das Ged�chtnis des M�rtyerertodes des B�b gegen Mittag und das Hinschei-

den �Abdu�l-Bahas um 1 Uhr fr�h. An den auf den B�b und Bahau�ll�h bez�glichen Gedenktagen, so-

wohl zu Naw-R�z als auch am ersten, neunten und zw�lften Tag der Ridvan-Zeit, gilt die Vorschrift der

Arbeitsruhe.

Verwaltung und Finanzen. Die Ordnung der Baha-Gemeinden liegt in urkundlich verbriefter Form vor

und bildet einen Teil der g�ttlichen Offenbarung. Bahau�ll�h hat der Baha-Gemeinde, besonders im

Kitáb-i-Aqdas, die unver�nderliche, absolut g�ltige Rechtsgestalt zugewiesen und damit sichergestellt,

da� der Streit um die rechte Form die Gemeinde Gottes nicht entzweien kann. Seine Offenbarung in

dieser Hinsicht wurde durch Wille und Testament �Abdu�l-Bahas weiter ausgelegt. Recht und Ordnung

und besonders die Gerechtigkeit werden hervorgehoben als wesentliche Merkmale der Gemeindeord-

nung . Es wird auch betont, da� g�ttliche F�hrung und Autorit�t mit den objektiven Institutionen verbun-

den sind. Die Gemeindeordnung kann deshalb als theokratisch bezeichnet werden, aber sie ist dies

nicht zum Selbstzweck, sondern zur Verbreitung des Glaubens und als Modell einer k�nftigen Weltord-

nung.

Dar�ber hinaus ist die Weltgemeinde demokratisch verfa�t, der Betonung Bahau�ll�hs von der

M�ndigkeit und der Verantwortlichkeit des heutigen Menschen entsprechend. Deshalb gibt es im Baha-

Glauben keine Scheidung der Gl�ubigen in Klerus und Laien. Es gibt keine gnadevermittelnde Geist-

lichkeit, wie es auch keine zu spendenden objektiven Heilsg�ter und keine Sakramente gibt. (Aus dem

Gewissensbereich ist jede Rechtsgewalt ausgeklammert). Ein Baha ist aufgerufen, an Gott zu glauben,

die Gebote zu befolgen, sich eine eigene Meinung zu den heiligen Schriften zu bilden und zusammen

mit anderen Gl�ubigen gewissenhaft mitzuberaten und in der F�hrung der Gemeinde mitzuarbeiten.

Die Leitung der Gemeinde auf �rtlicher, nationaler und internationaler Ebene liegt in den H�nden

der von Bahau�ll�h und �Abdu�l-Bahá eingesetzten, vom Volk der Gl�ubigen gew�hlten K�rperschaften,

der "H�user der Gerechtigkeit," die auf �rtlicher und nationaler Ebene in Hinblick auf ihre fr�here Be-

zeichnung heute noch "Geistige R�te" hei�en. Alle Institutionen haben neun Mitglieder. Auf �rtlicher

Ebene werden sie allj�hrlich aus allen vollj�hrigen Gl�ubigen direkt gew�hlt. Der Nationale Geistige Rat

wird allj�hrlich auf der "Nationaltagung" aus Abgeordneten der �rtlichen Gemeinden gew�hlt. Das Uni-

versale Haus der Gerechtigkeit, als oberste, verwaltende, gesetzgebende und rechtsprechende K�rper-

schaft der Baha, wird alle f�nf Jahre von allen Baha indirekt gew�hlt, wobei alle nationalen R�te das

Wahlgremium bilden. Die Wahlen, wie auch die Beratungen dieser Institutionen, sind gottesdienstliche

Handlungen. Die Wahl ist geheim und keine Parteien, Wahlvorschl�ge oder Wahlk�mpfe sind zul�ssig.

In der Baha-Ordnung haben Einzelpersonen keine Jurisdiktionsgewalt; es gilt das Prinzip der

kollektiven F�hrung durch die R�te. Dieses "R�teprinzip" gilt aber nicht im Sinne einer permanenten

Abw�hlbarkeit der Mitglieder der Institutionen, denn weder die gew�hlten K�rperschaften noch ihre ein-

zelnen Mitglieder sind ihren W�hlern verantwortlich. Es gibt kein imperatives Mandat und keine perma-

nente Kontrolle durch die W�hler. Die Mitglieder sind nur Gott gegen�ber verantwortlich.

Die j�hrlich gew�hlten �rtlichen Geistigen R�te haben vollste Souver�ntit�t innerhalb ihres Ju-

risdiktionsbereichs, sie unterstehen jedoch dem Nationalen Geistigen Rat von Deutschland, dem sie

ihre Ratsprotokolle zur Kenntnis weiterleitet. Der Nationale Geistige Rat von Deutschland untersteht

dem Universalen Haus der Gerechtigkeit, das seinen Sitz auf dem Berge Karmel in Haifa hat. Zus�tzli-

che ernannte Institutionen unterst�tzen diese K�rperschaften. Die "H�nde der Sache Gottes" wurden

einmalig von Shoghi Effendi ernannt. Die "Kontinentalen Berater�mter" haben die gleiche Aufgabe und

werden vom Universalen Haus der Gerechtigkeit ernannt. Hilfs�mter werden von den Beratern ernannt

zur Unterst�tzung der Institutionen und der Gl�ubigen.

Die Finanzierung der Baha-Institutionen wird �ber das Huqúq�ull�h (das Recht Gottes) und

durch Spenden (�rtliche, nationale und internationale Fonds) von den Glaubensanh�ngern erbracht.

Das Huqúq�ull�h ist ein bedeutendes Gesetz, das erst 1992 weltweit in Kraft trat, und eine heili-

ge Institution. Im Heiligsten Buch (Kitáb-i-Aqdas) niedergelegt, ist es eines der Hauptwerkzeuge, mit

dem das Fundament der Weltordnung Bahau�ll�hs gebaut und deren Strukturen gest�tzt wird. Es hat

weitreichende Verzweigungen, die sich von der F�rderung des Wohlergehens des einzelnen bis hin zur

Erweiterung der T�tigkeit des Oberhauptes des Glaubens (dem Universalen Haus der Gerechtigkeit)

erstrecken. Indem die zentralen Institutionen der Sache mit einer regelm��igen und planm��igen Ein-

nahmequelle ausgestattet wurden, hat Bahau�ll�h die Mittel f�r die UnAbhangigkeit und die ausschlag-

gebende Amtsaus�bung des Weltzentrums des Glaubens sichergestellt.

Das Berechnen und Entrichten des Huqúq�ull�h ist im Rahmen der allgemein vorgegebenen

Richtlinien ausschlie�lich Gewissenssache zwischen dem einzelnen und Gott, ein Nachsuchen oder

Fordern des Huqúq�ull�h ist verboten. Nur Aufrufe, Erinnerungen und Ermunterungen allgemeiner Art

sind unter der Aufsicht der Institutionen des Glaubens erlaubt. Die Annahme des Huqúq�ull�h ist nur

erlaubt, wenn der Geber das Anerbieten freiwillig, freudig und bewu�t darbringt.

Alles, was ein Gl�ubiger besitzt, unterliegt mit Ausnahme bestimmter besonderer Gegenst�nde

einmal und nur einmal der Entrichtung des Huqúq'ull�h. Von der Huqúq�ull�h-Veranlagung sind befreit:

1. der Wohnsitz und dessen notwendigen Einrichtungen, 2. die zur Erwirtschaftung des eigenen Le-

bensunterhalts notwendige Firmeneinrichtung und landwirtschaftliche Ausstattung.

Das Huqúq�ull�h ist zu zahlen, sobald das abgabenpflichtige Verm�gen einer Person (nach Ab-

zug der allgemeinen Lebenshaltungskosten) den Gegenwert von 19 Mithq�l Gold erreicht oder �ber-

steigt. (19 Mithq�l Gold entsprechen ungef�hr 2, 2 Troyunzen oder ungef�hr 69, 2 Gramm.) Die zu ent-

richtende Summe betr�gt 19% des Wertes des abgabenpflichtigen Verm�gens.

Auf allen Ebenen sind Baha-Institutionen �kumenisch aktiv. Der �rtliche Geistige Rat von

Wandsbek ist Mitglied im Arbeitskreis f�r Religionen, wodurch ihm Sendezeiten im NDR zur Verf�gung

gestellt werden. Weltweit arbeitet die Baha-Religion zusammen mit anderen Weltreligionen im World

Wide Fund for Nature. Seit den ersten Gespr�chen im Jahre 1945 haben Baha als Berater, Beobachter

und Mitarbeiter bei den Vereinten Nationen mitgearbeitet. Derzeit arbeitet die internationale Baha-

Gemeinde bei folgenden Programmen der Vereinten Nationen mit: Menschenrechte, soziale Entwick-

lung, Status der Frau, Umwelt, Wohn- und Siedlungspolitik, Weltern�hrung, entwicklungsbezogene

Wissenschaft und Technik, Bev�lkerung, internationales Seerecht, Verbrechensverh�tung, Drogenprob-

leme, Jugend, Familie und der Universit�t der Vereinten Nationen. Es wurden Informationen beschafft,

Erkl�rungen und Berichte abgegeben, und Brosch�ren zu fast allen diesen Themen ver�ffentlicht und

bei Konferenzen, Kongressen und Seminaren der Vereinten Nationen vorgelegt. 1987 hat der UN-

Generalsekret�r die internationale Baha-Gemeinde als "Botschafter des Friedens" gew�rdigt.

Information und Adresse.

Quellen zur Geschichte, zum Glauben und zur Praxis der Baha-Religion gibt es viele. Im fol-

genden eine Auswahl der neueren Darstellungen:

Udo Schaefer, Der Baha in der modernen Welt, 2. erw. u. verb. Aufl., Hofheim-Langenhain:

Baha-Verlag 1981;

Hermann Grossmann, Der Baha und die Baha-Gemeinde, 3. Aufl., Hofheim-Langenhain: Ba-

h��-Verlag 1994;

Inhalts�bersicht und systematische Darstellung des Kitáb-i-Aqdas, das Heiligste Buch Ba-

h�u�ll�hs, Hofheim-Langenhain: Baha-Verlag 1987;

Dokumente des B�ndnisses - Bahau�ll�h - Das Buch des Bundes - �Abdu�l-Bahá - Das Testa-

ment, Hofheim-Langenhain: Baha-Verlag 1989;

Baha-Versammlungen und Neunzehntagefest - Aus den Schriften Bahau�ll�hs, �Abdu�l-Bahas

und Shoghi Effendis - zusammengestellt vom Universalen Haus der Gerechtigkeit November 1975, Hof-

heim-Langenhain: Baha-Verlag 1978;

Fereydun Vahman, "Bahá'ísmus," Theologische Realenyzklop�die, Band V, New York/ Berlin:

Walter de Gruyter.

Adressen: Roland Zimmel, Weidendamm 14, 21109 Hamburg.

Geistiger Rat von Hamburg Wandsbek, Kalmanstr. 3, 22145 Hamburg.

Geistiger Rat von Hamburg Nord, Postfach 600 277, 22202 Hamburg

(Lexikon der Hamburger Religionsgemeinschaften D�llling und Galitz Verlag; Hg.: Wolfgang Gr�nen-

berg, Dennis L. Slabaugh, Ralf Meister Karanikas; ISBN 3-92614-55-2

Auszug aus Lexikon der Hamburger Religionsgemeinschaften, der Uni Hamburg, D�lling und Galitz Verlag, 2. Auflage, S. 9

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